„Alle, die ihr in der Totenzelle liegt, bereitet euch vor, denn morgen werdet ihr sterben.
Wachet und betet, denn die Stunde ist nah, da ihr dem Allmächtigen gegenübertretet. Geht
in euch und tut Buße, auf daß ihr nicht dem ewigen Feuer übergeben werdet. Und wenn die
Glocken von St. Sepulchre morgen schlagen, dann sei der Herr eurer armen Seelen
gnädig!“ (Lied welches der Glöckner der St. Sepulchre Kirche jeden Abend sang, 1604)
In den Anfangszeiten hängte man die zum Tode verurteilten mit einem Strick an einen
Baum, wodurch sie erdrosselt wurden. Dies wurde Jahrhunderte lang so praktiziert, bist die
Angelsachsen erste wissenschaftliche Herangehensweisen zeigten. Später wurde der
Galgens als Hilfsmittel zur Hinrichtung eingeführt. Zum Galgen muss der zum Tode
verurteilte eine Leiter herauf steigen, ihm wird ein Strick um den Hals gelegt und dann die
Leiter unter ihm weggezogen. Der Verurteilte sollte durch Brechen des Genicks sterben,
doch durch einen zu geringen Abstand zum Boden kam es häufig nicht zu dem
gewünschten Genickbruch, da es passieren konnte, dass der Verurteilte mit den Füßen auf
dem Boden aufkam. Da es viele gab, denen das leid der Erhängten nahe ging und sie darin
eine Verletzung der Menschenwürde sahen, wurde im 18 Jahrhunderte eingeführt, dass die
zu hängenden eine weiße Kapuze tragen mussten, die ihr Gesicht vor der Öffentlichkeit
verbarg. Die Technik des Erhängen wurde immer wieder verändert und verbessert bis im
Jahr 1760 das erste mal eine Falltür zum Einsatz kam. Doch da es häufig zu Problemen
damit kam wurde sie wieder abgeschafft. Durch Berechnung und Beachtung der Größe des
Verurteilten konnten Probleme wie, dass der Verurteilte mit den Füßen den Boden berührte
oder dass durch einen zu langen Fall der Kopf abgerissen wurde, vermieden werden.
Heutzutage wird eine Hinrichtung am Galgen meist nur noch in afrikanischen und
asiatischen Ländern durchgeführt.
( www.todesstrafe.de)
Die Enthauptung
Früher wurde die Enthauptung meist mit einem Schwert oder einer speziellen Axt, das
sogenannte Richtbeil, durchgeführt. Das Fallbeil (Abb.3) auch genannt Guillotine, wurde
erst seit der Französischen Revolution eingesetzt. Die Enthauptung mit dem Fallbeil galt
als zuverlässiger als die herkömmliche Methode, in der ein Henker den Kopf abtrennt. sie
sollte sicher stellen, dass der Tod sicher und schnell eintrat. Beide Arten der Hinrichtung
wurden auf dem Schafott öffentlich ausgeführt. In England wurde zeitweise das
Enthaupten vom aufrecht knieenden Körper eingeführt, die war jedoch nur dem Hochadel
vorbehalten. Der Kopf wurde mit einem Schwert vom Körper getrennt. Diese schwierige
Methode der Hinrichtung wurde nur von wenigen Scharfrichtern beherrscht. Seit 1871 war
das Enthaupten die gesetzlich vorgeschriebene Exekutionsmethode in der Zivil-Justiz in
Deutschland. Etwa 10.000 Menschen starben zur Zeit des Nationalsozialismus durch den
Einsatz der Guillotine.
Das Erschießen
Das Erschießen ist eine noch heute angewandte Hinrichtungsmethode. In der
amerikanischen Methode (Abb.4) nimmt der Verurteilte auf einem Stuhl Platz und wird
gefesselt. Als Henker fungieren fünf freiwillige Staatsbeamte, oft aus dem Polizeidienst
oder auch Militär. Die fünf Beamten stellen sich in einer Reihe vor den gefesselten
Verurteilten und warten auf das Kommando Feuer. Ertönt dieses Kommando, schießen sie
gezielt auf das Herz des Delinquenten. Um eventuelle Selbstvorwürfe oder
Gewissenskonflikte der Scharfrichter zu mindern, schießt eines der fünf Gewehre mit
Platzpatronen. So kann sich keiner der Beamten sicher sein, einen scharfen Schuss
abgegeben zu haben. Es gibt auch die Exekution ohne die obligatorische Platzpatrone und
im Stehen. Der Verurteilte in China wird von nur einem Henker im Knien durch einen
gezielten Genickschuss hingerichtet. So eine Tötungsarie wird in Stadien mit vielen
Zuschauern veranstaltet. Meist finden an so einem Tag bis zu 100 Verurteilte den Tod. Zur
Kriegszeit ist die Erschießung eine schnelle Hinrichtungsmethode für Gefangene und
Verräter. Die Erschießung zählt zu den humansten Hinrichtungsmethoden, damit der Tod
schnell oder sofort eintritt.
Die Todesspritze
Die Todesspritze wurde 1980 in den USA eingeführt und wird meistens auch nur dort
angewandt. Sollte sie andere Hinrichtungsarten ablösen, da sie als sehr human gilt. Der
Verurteilte wird auf einer Liege fixiert und erhält an beiden Armen Venenverweilkanülen,
wobei nur eine der Kanülen benötigt wird und die andere als Ersatz dient. Dem Verurteilten
wird das Narkotikum Thiopental in einer hohen Dosis injiziert, welches zuerst zur
schnellen Bewusstlosigkeit führt, darauf folgt die Lähmung der Atemmuskulatur und als
letztes erfolgt ein Herzstillstand. Die Injektion wird von einem Nebenraum aus gesteuert,
zwei Justitsvollzugsbeamte betätigen jeweils einen Knopf, wobei nur einer die tödliche
Injektion in Gang bringt. Der Tod des Verurteilten wird durch einen Arzt festgestellt.
Die Todesspritze ist die häufigste Hinrichtungsart in den USA.
(www.wikipedia.org)
Das Vergasen (Gaskammer)
Der Chinese Gee John war der erste verurteilte Mörder, der offiziell vergast wurde. Die
Vollstreckung fand im Jahre 1924 in US Bundesstaat Nevada in dem Gefängnis Carson
City statt. 4.36 Uhr begann die Hinrichtung von Gee John, um 4.37 Uhr und 30 Sekunden
wurde das Gas in die Gaskammer geleitet. Nach einem tiefen Atemzug um 4.38 Uhr wurde
Gee John sofort bewusstlos. 53 Zuschauer wohnten dieser Hinrichtung bei. In der
achteckigen Gaskammer mit einem Durchmesser von circa 2,70m befinden sich zwei
stählerne Stuhle. An diesen Stühlen wird der Mechanismus für die Hinrichtung installiert,
welche der Henker auslöst. Hierbei fallen Zyankalikapseln in einen Eimer mit
Schwefelsäure. Durch die folgende chemische Reaktion entsteht Blausäure, die in einem
Zeitraum von 30 Sekunden bis mehreren Minuten tödlich wirkt. Das Gift als Gas gelangt
durch die Atemwege und die Haut in den Körper des Verurteilten und unterbricht die
lebensnotwendigen Stoffwechselprozesse. Der Delinquent ringt nach Luft und beginnt zu
Husten. Sofort treten Schwindel, Übelkeit und schwere Muskelkrämpfe ein. Der Verurteilte
erstickt innerlich. Ein Ratschlag an die Todeskandidaten lautet wie folgt: “Atmen Sie so
tief wie möglich ein” (www.todesstrafe.de). Die Gaskammer bleibt circa eine halbe Stunde
bis nach der Hinrichtung verschlossen, erst dann wird das verbleibende Gas abgesaugt und
frische Luft in die Kammer gepumpt. Mit Wasser verdünnt werden die restlichen
Chemikalien in die Kanalisation gepumpt. Erst jetzt kann die Kammer geöffnet werden.
Als letztes werden die Gaskammer und der Körper des Vergasten mit Ammoniak besprüht,
um Kontakt mit dem verbleibenden Gift auf der Kleidung, der immer noch tödliche Folgen
hat, zu vermeiden. Der in einem Plastiksack verpackte Leichnam wird nun an den Bestatter
übergeben, der jedoch den Sack nicht mehr öffnet.