Die Todesstrafe

Todesstrafe

Im Jahre 2009 war in 95 Staaten die Todesstrafe komplett abgeschafft. In 35 Staaten war

die Todesstrafe noch gesetzlich verankert, jedoch übten dieses Staaten die Arten der Strafe

seit mindesten zehn Jahren nicht mehr aus. In neun weiteren Staaten ist sie im Zivilrecht

abgeschafft, findet aber noch im Militärrecht Verwendung. In 58 Staaten ist die Todesstrafe

weiterhin eine gängige Methode, Straftäter zu bestrafen.

 Der elektrische Stuhl

Die Idee für den elektrischen Stuhl (Abb. 2) stammte von Alfred Southwick einem

Zahnarzt aus Buffalow, welcher im Jahr 1881 in einer Nacht beobachtete, wie ein

Betrunkener einen Stromstoß von einem Stromgenerator erlitt und starb. Daraufhin kam er

auf die Idee, Strom zur Tötung von Straftätern einzusetzen. Daraufhin bekam Thomas

Edison den Auftrag, eine Methode zu finden, Menschen mittels Strom zu töten. Nach

vielen Versuchen erfand er den elektrischen Stuhl. Der elektrische Stuhl wurde am 6.

August 1890 im Staatsgefängnis von Auburn New York das erste Mal eingesetzt, um den

zum Tode verurteilten Mörder William Kemmler hinzurichten. Bei der Hinrichtung wird

der Verurteilte mit mehreren breiten Lederriemen am Stuhl fixiert. Eine Elektrode wird am

Kopf und eine auf der nackten Haut am Bein befestigt, die Kontaktstellen werden von

Haaren befreit und mit Kontaktflüssigkeit befeuchtet. Bei der Exekution werden dem

Verurteilten meistens zwei Stromstöße zugeführt, welche je nach Statur des Delinquenten

variieren. Der erste Stromstoß beträgt 2000 Volt der zweite wird mit weniger Spannung

verabreicht. Die Körpertemperatur steigt auf über 59°C an, wodurch es zu einer

unkontrollierbaren Depolarisation und zur Denaturierung kommt und der Verurteilte

verstirbt. Die Hinrichtung durch den Elektrischen Stuhl wird in manchen Ländern noch

vereinzelt angewandt, zuletzt wurde 2010 in Virginia USA eine Exekution durchgeführt.

( www.focus.de, www.wortmutation.de, www.n-tv.de, www.augenblicke-zwischen-lebenund-

tod.de)

Das Erhängen

„Alle, die ihr in der Totenzelle liegt, bereitet euch vor, denn morgen werdet ihr sterben.

Wachet und betet, denn die Stunde ist nah, da ihr dem Allmächtigen gegenübertretet. Geht

in euch und tut Buße, auf daß ihr nicht dem ewigen Feuer übergeben werdet. Und wenn die

Glocken von St. Sepulchre morgen schlagen, dann sei der Herr eurer armen Seelen

gnädig!“ (Lied welches der Glöckner der St. Sepulchre Kirche jeden Abend sang, 1604)

In den Anfangszeiten hängte man die zum Tode verurteilten mit einem Strick an einen

Baum, wodurch sie erdrosselt wurden. Dies wurde Jahrhunderte lang so praktiziert, bist die

Angelsachsen erste wissenschaftliche Herangehensweisen zeigten. Später wurde der

Galgens als Hilfsmittel zur Hinrichtung eingeführt. Zum Galgen muss der zum Tode

verurteilte eine Leiter herauf steigen, ihm wird ein Strick um den Hals gelegt und dann die

Leiter unter ihm weggezogen. Der Verurteilte sollte durch Brechen des Genicks sterben,

doch durch einen zu geringen Abstand zum Boden kam es häufig nicht zu dem

gewünschten Genickbruch, da es passieren konnte, dass der Verurteilte mit den Füßen auf

dem Boden aufkam. Da es viele gab, denen das leid der Erhängten nahe ging und sie darin

eine Verletzung der Menschenwürde sahen, wurde im 18 Jahrhunderte eingeführt, dass die

zu hängenden eine weiße Kapuze tragen mussten, die ihr Gesicht vor der Öffentlichkeit

verbarg. Die Technik des Erhängen wurde immer wieder verändert und verbessert bis im

Jahr 1760 das erste mal eine Falltür zum Einsatz kam. Doch da es häufig zu Problemen

damit kam wurde sie wieder abgeschafft. Durch Berechnung und Beachtung der Größe des

Verurteilten konnten Probleme wie, dass der Verurteilte mit den Füßen den Boden berührte

oder dass durch einen zu langen Fall der Kopf abgerissen wurde, vermieden werden.

Heutzutage wird eine Hinrichtung am Galgen meist nur noch in afrikanischen und

asiatischen Ländern durchgeführt.

( www.todesstrafe.de)

Die Enthauptung

Früher wurde die Enthauptung meist mit einem Schwert oder einer speziellen Axt, das

sogenannte Richtbeil, durchgeführt. Das Fallbeil (Abb.3) auch genannt Guillotine, wurde

erst seit der Französischen Revolution eingesetzt. Die Enthauptung mit dem Fallbeil galt

als zuverlässiger als die herkömmliche Methode, in der ein Henker den Kopf abtrennt. sie

sollte sicher stellen, dass der Tod sicher und schnell eintrat. Beide Arten der Hinrichtung

wurden auf dem Schafott öffentlich ausgeführt. In England wurde zeitweise das

Enthaupten vom aufrecht knieenden Körper eingeführt, die war jedoch nur dem Hochadel

vorbehalten. Der Kopf wurde mit einem Schwert vom Körper getrennt. Diese schwierige

Methode der Hinrichtung wurde nur von wenigen Scharfrichtern beherrscht. Seit 1871 war

das Enthaupten die gesetzlich vorgeschriebene Exekutionsmethode in der Zivil-Justiz in

Deutschland. Etwa 10.000 Menschen starben zur Zeit des Nationalsozialismus durch den

Einsatz der Guillotine.

 Das Erschießen

Das Erschießen ist eine noch heute angewandte Hinrichtungsmethode. In der

amerikanischen Methode (Abb.4) nimmt der Verurteilte auf einem Stuhl Platz und wird

gefesselt. Als Henker fungieren fünf freiwillige Staatsbeamte, oft aus dem Polizeidienst

oder auch Militär. Die fünf Beamten stellen sich in einer Reihe vor den gefesselten

Verurteilten und warten auf das Kommando Feuer. Ertönt dieses Kommando, schießen sie

gezielt auf das Herz des Delinquenten. Um eventuelle Selbstvorwürfe oder

Gewissenskonflikte der Scharfrichter zu mindern, schießt eines der fünf Gewehre mit

Platzpatronen. So kann sich keiner der Beamten sicher sein, einen scharfen Schuss

abgegeben zu haben. Es gibt auch die Exekution ohne die obligatorische Platzpatrone und

im Stehen. Der Verurteilte in China wird von nur einem Henker im Knien durch einen

gezielten Genickschuss hingerichtet. So eine Tötungsarie wird in Stadien mit vielen

Zuschauern veranstaltet. Meist finden an so einem Tag bis zu 100 Verurteilte den Tod. Zur

Kriegszeit ist die Erschießung eine schnelle Hinrichtungsmethode für Gefangene und

Verräter. Die Erschießung zählt zu den humansten Hinrichtungsmethoden, damit der Tod

schnell oder sofort eintritt.

 Die Todesspritze

Die Todesspritze wurde 1980 in den USA eingeführt und wird meistens auch nur dort

angewandt. Sollte sie andere Hinrichtungsarten ablösen, da sie als sehr human gilt. Der

Verurteilte wird auf einer Liege fixiert und erhält an beiden Armen Venenverweilkanülen,

wobei nur eine der Kanülen benötigt wird und die andere als Ersatz dient. Dem Verurteilten

wird das Narkotikum Thiopental in einer hohen Dosis injiziert, welches zuerst zur

schnellen Bewusstlosigkeit führt, darauf folgt die Lähmung der Atemmuskulatur und als

letztes erfolgt ein Herzstillstand. Die Injektion wird von einem Nebenraum aus gesteuert,

zwei Justitsvollzugsbeamte betätigen jeweils einen Knopf, wobei nur einer die tödliche

Injektion in Gang bringt. Der Tod des Verurteilten wird durch einen Arzt festgestellt.

Die Todesspritze ist die häufigste Hinrichtungsart in den USA.

(www.wikipedia.org)

 Das Vergasen (Gaskammer)

Der Chinese Gee John war der erste verurteilte Mörder, der offiziell vergast wurde. Die

Vollstreckung fand im Jahre 1924 in US Bundesstaat Nevada in dem Gefängnis Carson

City statt. 4.36 Uhr begann die Hinrichtung von Gee John, um 4.37 Uhr und 30 Sekunden

wurde das Gas in die Gaskammer geleitet. Nach einem tiefen Atemzug um 4.38 Uhr wurde

Gee John sofort bewusstlos. 53 Zuschauer wohnten dieser Hinrichtung bei. In der

achteckigen Gaskammer mit einem Durchmesser von circa 2,70m befinden sich zwei

stählerne Stuhle. An diesen Stühlen wird der Mechanismus für die Hinrichtung installiert,

welche der Henker auslöst. Hierbei fallen Zyankalikapseln in einen Eimer mit

Schwefelsäure. Durch die folgende chemische Reaktion entsteht Blausäure, die in einem

Zeitraum von 30 Sekunden bis mehreren Minuten tödlich wirkt. Das Gift als Gas gelangt

durch die Atemwege und die Haut in den Körper des Verurteilten und unterbricht die

lebensnotwendigen Stoffwechselprozesse. Der Delinquent ringt nach Luft und beginnt zu

Husten. Sofort treten Schwindel, Übelkeit und schwere Muskelkrämpfe ein. Der Verurteilte

erstickt innerlich. Ein Ratschlag an die Todeskandidaten lautet wie folgt: “Atmen Sie so

tief wie möglich ein” (www.todesstrafe.de). Die Gaskammer bleibt circa eine halbe Stunde

bis nach der Hinrichtung verschlossen, erst dann wird das verbleibende Gas abgesaugt und

frische Luft in die Kammer gepumpt. Mit Wasser verdünnt werden die restlichen

Chemikalien in die Kanalisation gepumpt. Erst jetzt kann die Kammer geöffnet werden.

Als letztes werden die Gaskammer und der Körper des Vergasten mit Ammoniak besprüht,

um Kontakt mit dem verbleibenden Gift auf der Kleidung, der immer noch tödliche Folgen

hat, zu vermeiden. Der in einem Plastiksack verpackte Leichnam wird nun an den Bestatter

übergeben, der jedoch den Sack nicht mehr öffnet.

 
Heute waren schon 1 Besucher (2 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden