Das Profiling

Das Profiling

Ein Profiler, Fallanalytiker, arbeitet meist bei der Polizei und betreibt operative
Fallanalysen zur Aufklärung schwerer Verbrechen. Während der Fallanalyse zieht der
Fallanalytiker Schlüsse auf Basis kriminalistischer Erkenntnisse anhand von Indizien,
Spuren am Tatort und den Umständen der Straftat. Während dieses Vorgangs schließt er auf
das Verhalten des Täters und kann unter Umständen daraus Muster erkennen, die auf
statistischer Basis mit spezifischen ökonomischen Merkmalen in Verbindung gebracht
werden . Insofern ist nicht unbedingt die Psychologie, sondern vielmehr sind es zuerst die
Kriminalistik, und dann die Kriminologie und die Soziologie, die als wichtigste
Hilfswissenschaften hinzugezogen werden. Kriminalistischen Hilfstechniken werden von
Fallanalytikern unter anderem bei DNA-Analysen und Daktyloskopien eingesetzt.
Eine Fallanalyse kann unter bestimmten Umständen Entscheidungshilfen für die
Strukturierung von Ermittlungen geben, so können z.B. Massen -DNA-Tests durchgeführt
werden, die sonst, ohne Eingrenzung, nicht möglich wären.
Ein Fallanalytiker erstellt keine psychologischen Täterprofile, wie oft fälschlich
angenommen wird. Ebenfalls fertigt er auch kein charakteristisches Erscheinungs- und
Persönlichkeitsbild eines unbekannten Straftäters an, da dies nicht möglich ist. Der Begriff
Profiler oder Profiling wird ausdrücklich vermieden. Die operative Fallanalyse wird von
speziell fortgebildeten erfahrenen Polizisten und Kriminalisten durchgeführt . Sie verfügen
über die gleichen polizeilichen Erfahrungen und haben die gleichen polizeiinternen Ausund
Fortbildungen. In Deutschland gibt es beim Bundeskriminalamt und bei den
Landeskriminalämtern eine Reihe von operativen Fallanalytikern. Äußerst selten wird die
Psychiatrie als Hilfswissenschaft hinzugezogen, im Gegensatz zur Rechtsmedizin. In
Deutschland sind die einzigen Profiler beim Bundeskriminalamt. Bevor ein Täterprofil
durch das Bundeskriminalamt erstellt wird, laufen verschiedene Prozesse ab. Der gesamte
Prozess wird als operative Fallanalyse bezeichnet. Geeignete Delikte für die operative
Fallanalyse gliedern sich in die Bereiche Gewalt, Erpressung und andere Delikte. Dabei
erhält das Bundeskriminalamt die Anfrage zur Unterstützung bei einem konkreten Fall
durch eine Polizeidienststelle. Das Bundeskriminalamt vermittelt zum Beispiel Experten.
Der Fall wird verglichen, um Tatserien zu ermitteln. Zudem wird eine geographische
Fallanalyse hergestellt. Liegt genügend Material vor, wird ein Täterprofil erstellt. Circa
drei Kriminalbeamte mit einer Zusatzausbildung, Psychologen, Rechtsmediziner arbeiten
zwei bis drei Tage an der Tatrekonstruktion, Tatortanalyse nach Besichtigung des Tatorts
und der schriftlichen Fixierung der Erkenntnisse mit Empfehlungen und Hinweisen für die
Ermittler.
 
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