Die Autopsie

Die Autopsie

Der Begriff Autopsie, Sektion oder auch Obduktion stammt aus dem lateinischen oder
griechischem und bedeutet Leichenschau, beziehungsweise Leichenöffnung. Es gibt
mehrere Gründe, weshalb Obduktionen durchgeführt werden, zum Beispiel die
wissenschaftliche (klinische) Obduktion zur Klärung von Hauptkrankheiten und
Todesursachen, sowie zur Qualitätssicherung therapeutischer Maßnahmen und zur
Erkennung neuer Krankheitsbilder. Bei Versicherungsmedizinischen Obduktion, steht die
Frage nach berufsbedingten Erkrankungen im Vordergrund . Bei rechtsmedizinische
Obduktion, bei der die Klärung einer möglichen nicht natürlichen Todesursache im
Vordergrund steht. Unabhängig von der Fragestellung müssen die Obduktionen schriftlich
in einem Protokoll dokumentiert werden.
 

Rechtliche Grundlagen

In den meisten europäischen Ländern ist die rechtliche Lage einheitlich geklärt, nur in
Deutschland besteht noch keine einheitliche Rechtslage. In Deutschland sind nur die
gerichtlichen Sektionen gesetzlich vorgeschrieben, denn aus seuchenhygienischen Gründen
wird darauf verzichtet, alle Leichen zu öffnen. Jedoch ist eine äußere Leichenschau
Voraussetzung zur Beerdigung des Leichnams. Bestandteil jeder Leichenschau ist das
Ausfüllen des Totenscheins mit Ankreuzen der Todesart die seien kann natürlicher, nicht
natürlicher oder ungeklärt Tod.

Obduktionsarten

Gerichtliche Sektion

Die gerichtliche Sektion wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und von dem
zuständigem Gericht angeordnet, wenn die Vermutung besteht, dass der Tod durch fremdes
Verschulden verursacht wurde oder um die Todesursache oder Zeit festzustellen.
Durchgeführt wird diese Sektion von zwei Ärzten und im Beisein der Staatsanwaltschaft.
Die Obduktion umfasst die äußere und innere Besichtigung der Leiche, sowie
Identifizierung des Toten, Eröffnung aller drei Körperhöhlen, bestimmte Untersuchungen
auf Vergiftungen und bei Neugeborenen die Untersuchung des Gelebthabens. Alle Befunde
werden in einem Sektionsprotokoll dokumentiert das außerdem die Stellungnahme zu
Fragen der Hauptbefunde beinhaltet, Zeitpunkt und Ursache des Todes, möglichem
Tathergang sowie Hinweise auf möglicherweise durchgeführte oder zu veranlassende
Zusatzuntersuchungen

Feuerbestattungssektion

Ziel ist die Feststellung der Todesursache, wenn der Amtsarzt sie durch Betrachten der
Leiche weder durch Hinzuziehen des behandelnden Arztes feststellen konnte. Dies
geschieht, um zu vermeiden, dass durch eine Einäscherung mögliche Beweise eines nicht
natürlichen Todes vernichtet werden. Voraussetzung für eine Feuerbestattung ist eine
zweite, vom Gesundheitsamt angeordnete meist amtsärztliche Leichenschau. Besteht der
Verdacht auf eine meldepflichtige Infektionskrankheit im Zusammenhang mit der
Todesursache, so kann das Gesundheitsamt eine seuchenhygienische Sektion veranlassen.
Für die Anwendung reicht der Verdacht aus, von dieser amtlichen Sektionsmeldepflicht
wird nur sehr selten Gebrauch gemacht.

Klinische/wissenschaftliche Sektion

Ziel ist die Klärung pathologisch-anatomischer Befunde, um im Zusammenhang mit
klinisch beobachtetem Ablauf und dem Eintritt des Todes. Eine Obduktion wird nur
durchgeführt, wenn es von dem Verstorbenem oder der Angehörigen gewünscht wird.

Hygienische Maßnahmen

Die Hygienemaßnahmen in einer Pathologie umfassen alle Maßnahmen, die den Schutz
des Personals gewährleisten. Pathologische und rechtsmedizinische Institute gelten als
Bereich mit hoher Infektionsgefahr aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung. Daher
werden zur Minimierung der Infektionsgefahr sehr hohe hygienische Maßnahmen
getroffen, welche in vielen Richtlinien und Bestimmungen verankert sind. Zu beachten ist,
dass eine Abgrenzung der Bereiche für Obduktion, Demonstration und
Leichenaufbewahrung gegenüber anderer Funktionsbereiche der Klinik gegeben ist,
außerdem ist Durchgangsverkehr zu vermeiden, daher sind für den Abtransport der
Leichen geeignete Anfahrten bereitzustellen. Bei der Ausstattung der Räume ist darauf zu
achten, dass Wände und Fußböden leicht zu desinfizieren sind, Tische und Arbeitsflächen
sollten aus Edelstahl bestehen. In allen Räumen, in denen mit infektiösem Material hantiert
wird, muss Schutzkleidung wie Einmalhandschuhe und Einmalschürzen in ausreichender
Menge vorhanden sein.

Äußere Besichtigung

Bei jeder Obduktion wird mit der äußeren Besichtigung begonnen, eine Beurteilung der
Haut- Weichteilverhältnisse, eventuell vorhandene Asymmetrien können bereits
Rückschlüsse auf stattgefundene Verletzungen oder Krankheiten erlauben. Voraussetzung
dafür ist das die Leichenstarre (Rigor mortis) noch nicht eingetreten ist, sonst ist es nicht
möglich, die Beweglichkeit der Gelenke zu überprüfen. Es werden sämtliche Zeichen
vorangegangener medizinischer Behandlungen, wie zum Beispiel Injektionsmale
10
dokumentiert, auch bereits zu erkennende Organveränderungen. Die äußere Besichtigung
dient außerdem der späteren Identifizierung des Leichnams und bietet erste Anhaltspunkte
für bereits abgelaufene Erkrankungen, daher achtet man auf Wunden, Narben,
Punktionsstellen, Implantationslager, Hautulcera und weitere Veränderungen und
Auffälligkeiten. Der Pathologe verschafft sich zunächst einen allgemeinen Eindruck von
Aussehen, Konstitutionstyp, sowie dem Erhaltungs- und Ernährungszustand der Leiche,
äußere Todeszeichen wie Totenstarre, Totenflecken und Fäulnisveränderungen sind zu
dokumentierten. Veränderungen der Haut und Schleimhäute wie Neubildung und Narben
sollten im Protokoll festgehalten werden. Anhand der äußeren Besichtigung können bereits
Anhaltspunkte für Gewalteinwirkungen oder einen unnatürlichen Tod erkannt werden, wie
Strangulationsmale im Bereich des Halses, Schuss-, Stich- oder Hiebverletzungen.

Inspektion des Kopfes

Als erstes wird das Haupt- und Basalhaar auf Dichte, Farbe, Länge, Begrenzung und
Besonderheiten geprüft, als nächstes erfolgt die Untersuchung der Augen, wobei die
Pupillen auf ihre Weite, Eintrübung der Hornhaut, Farbveränderungen der Bindehäute,
sowie die Konsistenz der Augäpfel überprüft wird, da dies auch Anhaltspunkte für
Erkrankungen und Todeszeitraum geben können. Mund und Rachenraum, Nase, sowie sie
äußeren Ohröffnungen werden inspiziert. Besonderheiten wie Tumoren oder Verletzungen
und Fremdinhalte werden dokumentiert, der Zahnstatus dient der späteren Identifizierung

und wird daher auch dokumentiert.

Inspektion der Halsregion und der oberen Extremitäten

Hierbei werden die Lymphknoten und die Schilddrüse auf Vergrößerung überprüft.
Weiterhin wird die Beweglichkeit der Gelenke, der Füllungszustand der Venen,
Punktionsmerkmale im Halsbereich (nach zentralem Venenkatheter), Luftröhrenschnitt
nach Intubation und nach Injektionsmalen in Ellenbeugen und auf dem Handrücken
überprüft.

Inspektion des Brustkorbes

Es wird eine Beurteilung der Thoraxwölbung mit Bestimmung des epigastrischen Winkels
getroffen. Die Brüste werden hinsichtlich ihrer Größe, Beschaffenheit und auf eventuell
vorhandene Knoten überprüft, vorhandene Narben nach Thoraxöffnung werden ebenfalls
registriert.

Inspektion der Bauchdecke

Eine Beurteilung der Lageverhältnisse der Bauchdecke zum Brustkorb gibt neben dem
Erhaltungszustand der Leiche bereits Hinweise auf eventuell pathologische Veränderungen.
Eine bei der Beurteilung des Behaarungsmusters von der Symphyse zum Nabel
festgestellte Abweichung des Pubestyps vom phänotypischen Geschlechts kann Hinweise
auf eine hormonelle Dysregulation sein. Neben Hinweisen auf das Vorliegen einer
venerischen Infektion erfolgt eine Inspektion von Skortum beziehungsweise Labien sowie
der Analregion. Bei Männern ist immer eine Beurteilung der Hoden erforderlich.

Inspektion der unteren Extremitäten

Die Unter- und Oberschenkel werden auf sichtbare Venenerweiterungen, Ödeme, Atrophie,
Seitendifferenz der Wadenmuskulatur sowie auf Umfangdifferenzen, Narben nach
Verletzungen oder Operationen untersucht.

Innere Besichtigung

Die innere Besichtigung beginnt mit dem bogenförmigen Hautweichteilschnitt von der
linken Schulter unterhalb des Schlüsselbeins hin zur rechten Schulter und von der
Medianlinie bis zur Symphyse, wobei der Schnitt am Nabel vorbeigeführt wird.(Abb.1)
Die Haut wird vom Brustkorb gelöst und vom unteren Ende des Kragenschnittes und
Richtung des Unterkiefers abpräpariert, man hat nun Einblick auf Unterkieferspeicheldrüse
und den Unterkiefer. Bei dem Verdacht auf äußere Gewalteinwirkung gegen den Hals,
insbesondere bei Erhängen, Erdrosseln, Erwürgen, Stich-, Schnitt- und Schussverletzungen
wird ein weiterer Schnitt an den Halsweichteilen vorgenommen.

Hautschnitt an Ober- und Unterschenkel

Die Schnitte für die oberen Extremitäten verlaufen über das Schulterblatt der rechten und
linken Seite und anschließend median nach unten verlaufend. Für die unteren Extremitäten
teilt sich der Schnitt in der Mitte des Kreuzbeines und verläuft dann in der Medianlinie der
Extremität bis etwas in Höhe des Fersenbein. Anschließend werden in der subkutanen Fettund
Bindegewebsschicht Haut und Unterhaut abpräpariert.

Eröffnung des Brustkorbes

Nachdem Haut und Muskulatur gelöst sind, eröffnet man mit einer Rippenschere den
Thorax. Die Rippen werden an der Knorpel Knochengrenze durchschnitten. Nachdem die
Knorpel durchtrennt sind, kann das Brustbein entfernt werden. Bereits hier ist auf
strangförmige und flächenhafte Verwachsungen von Rippen und Zwerchfell zu achten.
Nun können die Brustorgane entnommen werden Dabei wird auf Veränderungen, sowie auf
pathologisch vermehrte Flüssigkeit (Blut, Erguss) geachtet. Diese Flüssigkeit wird
ausgeschöpft, nachgemessen und auf Bakterien untersucht. Danach werden das Herz und
die Lunge untersucht und heraus genommen, alle Organe werden vermessen und die
Ergebnisse protokolliert. Nachdem dies geschehen ist, wird der Darm, der Magen, die Milz
und die Leber entnommen. Danach werden alle noch verbliebenen Organe entnommen,
vermessen, untersucht und protokolliert.

Eröffnung des Schädels

Bei der Eröffnung des Schädels wird ein bogenförmiger Schnitt am Schädel geführt, wobei
die Haut bis auf den Schädelknochen durchtrennt wird. Die Haut wird nach vorne über das
Gesicht gezogen und der Knochen mit Hilfe einer Kopfsäge kreisförmig geöffnet. Danach
kann das Gehirn entnommen werden, welches auf Veränderungen geprüft wird.

Wiederherrichtung des Leichnams

Nach Beendigung der Organentnahme wird der Leichnam wieder ordnungsgemäß
hergerichtet. Alle Körperöffnungen, denen Organe entnommen wurden, werden mit
trockenem Füllmaterial gefüllt, sofern eine Rückführung der Organe nicht vorgesehen ist.
Danach werden die Hautweichteilschnitte mit einer Sektionsnadel und einem festen Faden
vernäht. Alle Nähte müssen dicht geschlossen sein, damit keine Flüssigkeit austreten kann.
Bei ordnungsgemäßer Anlage der Nähte und anschließender Reinigung der äußeren Haut,
kann der Leichnam mit seiner üblichen Kleidung zur Aufbahrung gelangen.

 
Heute waren schon 2 Besucher (2 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden