Definitionen verschiedener Kriminalbegriffe
Der Serienmörder
Der Serienmörder ist eine einzelne Person die mehrere Morde in einem zeitlichen Abstand
begeht. Eine Serie ist es jedoch erst, wenn er mindestens drei Menschen in ähnlicher Art
und Weise tötet. Jeder Serienmörder weißt eine für ihn charakteristische Signatur auf. Die
Taten sind oft auf sadistische Weise verübt und haben eine sexuell lustorientierte
Bedeutung für den Täter. Er richtet über Leben und Tod und fühlt sich deshalb omnipotent.
(www.crime-serienmorde.de)
Das Verbrechen
Ein Verbrechen ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer
Gesellschaft oder die Grundregeln des menschlichen Zusammenlebens. Der Gesetzgeber
klassifiziert eine verbrecherische Handlung als kriminell und die Gesellschaft als Unrecht.
“Auch die Rechtswissenschaft versteht unter einem Verbrechen in erster Linie die strafbare
Handlung (Straftat) an sich und als solche. Gesellschaftswissenschaftlich befasst sich die
Kriminologie mit dem Phänomen des Verbrechens und seinen Erscheinungsformen und
Ursachen. Mit den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekämpfung und -aufklärung
beschäftigt sich die Kriminalistik” (www.Wikipedia.de).
Ein Kapitalverbrechen (von lat. caput = Haupt) bezeichnet ein besonders schweres
(ursprünglich: mit dem Verlust des Lebens zu ahndendes) Verbrechen.
Die Kriminologie
Wörtlich Übersetzt bedeutet Kriminologie Lehre vom Verbrechen. Sie befasst sich mit
verschiedenen Bezugswissenschaften, wie Rechtswissenschaften und Psychiatrie,
Soziologie und Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und Anthropologie sowie in den
letzten Jahrzehnten verstärkt der Ökonomie.
In Deutschland gibt es vier Richtungen der Kriminologie, Kritische Kriminologie,
Kriminalpolitische Kriminologie, Angewandte Kriminologie und die Viktimologie.
Der Detektiv
Ein Detektiv (vom lateinischen detegere = entdecken, aufdecken) ist eine Person die privat
Observationen, Recherchen, Befragungen und ähnliches Erkenntnisse und Informationen
dokumentiert und der Polizei oder Privatpersonen hilft, strafrechtliche oder zivilrechtliche
Fälle aufzuklären.
Das Opfer
Ein Opfer ist die Person an der eine Straftat oder ein Vergehen ausgeübt wird.
Der Täter
Der Täter ist die Person, die eine strafbare Handlung ausführt oder zu ihr anstiftet. |