Ein Gefängnis ist ein Gebäude zur sicheren Unterbringung von Untersuchungs.- und
Strafgefangenen. Der offizielle Name für ein Gefängnis ist in Deutschland die
Bezeichnung Justizvollzugsanstalt (JVA). In der Regel besitzt ein Gefängnis eine hohe,
gesicherte Mauer oder einen dementsprechenden Zaun. Die Mauer beziehungsweise der
Zaun ist um ein oder mehrere Zellentrakte gebaut, in denen sich die Gefangenen befinden.
Im geschlossenen Vollzug sind die Fenster mit Gittern gesichert, im offenen Vollzug sind
die Fenster möglicherweise unvergittert. Im Gefängnis gibt es Einzelhafträume, in denen
sich die Insassen als besondere Sanktion aufhalten müssen. Die Kammbauweise und die
Kreuzbauweise sind die üblichen Bauarten eines Gefängnisses. Diese Bauweisen dienen
dazu, den Kontakt von Insassen vom anderen Geschlecht, Untersuchungshafthäftlingen
und Strafhafthäftlingen sowie Tatgenossen zu vermeiden. Mauern oder Eisengitter trennen
die einzelnen Zellen, die von einem langen Korridor zugänglich sind. Eine spezielle Form
des Gefängnisbaus ist das Bentham- oder Panopticon- Design (Abb.19) Welches im 18.
Jahrhundert in England entworfen wurde. Bei diesem Design sind die Zellen kreisförmig
angeordnet und sind von einem zentralen Punkt einsehbar. Hier kann eine geringe Zahl von
Vollzugsbeamten eine große Menge von Insassen beaufsichtigen. Heute spielt die
Bauweise nur noch eine untergeordnete Rolle, da durch Bewegungsmelder und Kameras
die Überwachung der Insassen gewährleistet ist.